Marktgemeinderatssitzung vom 23.11.2023

Veröffentlicht am 19. Dezember 2023 Autor: Heike Scherer

Marktgemeinderatssitzung vom 23.11.2023

 

1.      Eröffnung der Sitzung

Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer im Sitzungssaal waren 21, später 22 Marktgemeinderäte anwesend. Außerdem nahmen Frau Lidl, Herr Bordon und Herr Neumeir von der Verwaltung sowie Herr Griechbaum vom Büro OPLA teil.

 

2.      Genehmigung der Niederschrift vom 26.10.2023

Die Niederschrift wurde mit 21:0 Stimmen genehmigt.

 

3.      Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 26.10.2023 - Vergabe von Planungsleistungen nach Auswertung des VgV-Verfahrens für den Ersatzneubau Kita St. Afra

Die Architekturleistungen erhielt das Büro Obel, Statikleistungen gingen an BVB.

 

4.      2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ wurde vom MGR am 26.04.2023 gebilligt und vom 26.04.2023 bis 15.09.2023 ausgelegt. Von 34 beteiligten Trägern öffentlicher Belange haben 12 Bedenken, Hinweise oder Ratschläge geäußert.

 

4.1.    Regierung von Schwaben – Höhere Landesplanungsbehörde

Die Regierung hat darauf hingewiesen, dass sich das Gebiet im Vorranggebiet zur Sicherung des Hochwasserabflusses und -rückhaltes Nr. H7 „Paar“ befinde und deshalb die Zulässigkeit des Gewerbegebietes bzw. die besonderen Anforderungen an die Planung vom Wasserwirtschaftsamt beurteilt werden müssten.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

4.2.    Landratsamt Aichach-Friedberg Bauleitplanung

Sie forderte, die Erweiterung begrifflich in die Überschrift einzubauen. Außerdem stellte sie fest, dass durch das Verschmelzen der neu entstehenden Baugrundstücke mit Bestandsflächen keine eigene Erschließung notwendig ist. Zuletzt merkte sie an, dass im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern sei, in dem die Fläche noch als Grünfläche erscheine.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR die Begründung des Bebauungsplanentwurfes entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung redaktionell anzupassen.

 

4.3.    Landratsamt Aichach-Friedberg Immissionsschutz

Die Stelle reklamierte, dass die Sonderuntersuchung der Firma Bekon vom 13.02.2019 die zusätzlichen Flächen nicht abdeckten. Die Verwaltung hat in der Beschlußvorlage darauf hingeweisen, dass mittlerweile eine ergänzende Untersuchung beauftragt wurde, deren Ergebnis im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt wurden.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf aufgrund der Ergänzung zur schalltechnischen Untersuchung, die durchgeführt wurde, zu ändern.

 

4.4.    Landratsamt Aichach-Friedberg Wasserrecht und Gewässerschutz

Die Stelle stellte fest, dass sich das Gebiet nicht im Überschwemmungsgebiet, aber noch im Risikogebiet „HQextrem“ befinde und dass nach § 78 c Abs. 2 WHG die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen verboten sei, wenn weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stünden.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf um Hinweise zu HQextrem und den Vorschriften aus § 78 Abs. 2 WHG redaktionell zu ergänzen.

4.5.    Landratsamt Aichach-Friedberg Denkmalpflege

Die Bodendenkmäler „Siedlung oder Grabhügel Vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung“ und „Straße der römischen Kaiserzeit“ befinden sich auf dem Gebiet, weshalb das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in Thierhaupten zu beteiligen sei.

Da dies beteiligt wurde und keine Stellungnahme abgab, beschloss der MGR mit 19:2 Stimmen keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes vorzunehmen.

 

4.6.    Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Es stellte fest, dass sich das Gebiet im Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten befindet und vom Wirkungsbereich eines Extremhochwassers betroffen sein kann. Somit seien Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen erforderlich, weil dort die Grundwasserstände sowieso sehr hoch seien. Es schlug u. a. die Festsetzung vor, dass die Einleitung von Grund-, Drän- und Quellwasser in die öffentliche Kanalisation nicht zulässig sei.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR den Bebauungsplanentwurf um Hinweise zum Grundwasser zu ergänzen.

 

4.7.    Regionaler Planungsverband Augsburg

Die Stelle schließt sich der Stellungnahme der Regierung von Schwaben (4.1.) an und bittet um deren Beachtung.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR, keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs vorzunehmen.

 

4.8.    Regierung von Schwaben – Gewerbeaufsichtsamt

Es werden keine Einwände vorgebracht.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR, keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs vorzunehmen.

 

4.9.    Bayernwerk Netz GmbH

Bestand, Sicherheit und Betrieb der Anlagen dürfen keinesfalls beeinträchtigt werden. Zugang und Zufahrt zu den Kabeln müssen jederzeit gewährleistet sein. Die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen müssen frei von Bepflanzung sein. Es dürfen nur marktübliche Kabelhausanschlüsse, die bis mindestens 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf um Hinweise zu Kabelhausanschlüssen zu ergänzen.

 

4.10. Deutsche Telekom Technik GmbH

Es bestehen keine Einwände gegen die Ausdehnung der Gewerbeflächen in nördlicher Richtung.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR, keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs vorzunehmen.

 

4.11. DB AG - DB Immobilien

Es bestehen keine Bedenken, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs nicht gefährdet oder gestört werden.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR, keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs vorzunehmen.

 

4.12. Eisenbahn – Bundesamt

Der Schienenverkehr und die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes dürfen nicht gefährdet sein.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR, keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs vorzunehmen.

 

5.      2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“- erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Mit 19:2 Stimmen billigte der MGR den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ in der Fassung vom 23.11.2023 mit den beschlossenen Änderungen und beauftrage die Verwaltung, die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

6.      14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“- Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Die Billigung durch den MGR erfolgte am 28.09.2023, die Auslegung erfolgte vom 5.10. bis 23.10.2023. Von 34 Trägern öffentlicher Belange brachten 7 Anregungen, Hinweise oder Bedenken vor.

 

6.1.    Landratsamt Aichach-Friedberg – Untere Naturschutzbehörde

Es wird ein detaillierter Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gefordert.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes.

 

6.2.    Landratsamt Aichach-Friedberg – Wasserrecht und Gewässerschutz

Ein Hinweis auf die Lage im Risikogebiet und auf die Pflichten zur Eigenvorsorge durch den Bauherrn sollte aufgenommen werden.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR, einen Hinweis auf die Lage im Risikogebiet der Paar in den Entwurf aufzunehmen.

 

6.3.    Landratsamt Aichach-Friedberg – Denkmalpflege

Aufgrund der beiden Bodendenkmäler ist das Landesamt für Denkmalpflege zu beteiligen.

Da die Beteiligung erfolgte, beschloss der MGR mit 19:2 Stimmen keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes durchzuführen. 

 

6.4.    Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Die Stelle gab Hinweise zum Grundwasser, zum Bodenschutz und zur Abwasserentsorgung.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR, weitere Hinweise sowie fachliche Informationen in die Begründung mitaufzunehmen.

 

6.5.    Bund Naturschutz in Bayern e. V.

Er sieht die Reduzierung von Retentionsflächen als problematisch an im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Zunahme von Extremwetterereignissen. Außerdem weist er darauf hin, dass in diesen Flächen Feld- und Wiesenbrüter wie der Kiebitz heimisch seien.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes vorzunehmen.

 

6.6.    Regionaler Planungsverband Augsburg und Regionsbeauftragte der Regierung von Schwaben

Die Ausführungen zur Sicherung des Hochwasserabflusses und -rückhaltes bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ gelten auch für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes.

 

6.7.    Bayernwerk Netz GmbH

Bestand, Sicherheit und Betrieb der Anlagen dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR keine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes.

 

7.      14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“- erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Mit 19:2 Stimmen billigte der MGR den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ in der Fassung vom 23.11.2023 mit den beschlossenen Änderungen und beauftragte die Verwaltung mit dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

8.      Gebührensatzung zur Satzung für die Öffentlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Mering – Änderungssatzung nach Neukalkulation

Bernhard Bordon erläuterte, dass jährlich 120 bis 140 Bestattungen in Mering stattfänden. Beim Neukauf betrage das Nutzungsrecht 15 Jahre. Jährlich gebe es 120 bis 140 Verlängerungen und 100 Neukäufe. Es gebe in Mering kein Platzproblem, weil bei 10 Sterbefällen 8 Urnenbestattungen seien.

Die Neukalkulation führte die Firma Heyder und Partner durch, weil sie längst überfällig war (alle drei Jahre ist eine Überprüfung nötig), die neue Gebührensatzung war aufgrund des Kostendeckungsgebotes erforderlich und soll für den Zeitraum 2023 bis 2026 gelten.

Mit 21:0 Stimmen nahm der MGR die Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen (2023 -2026) an. Er beschloss den Neuerlass der Gebührensatzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung (GS/BES). Die Satzung wird amtlich bekannt gemacht und tritt am 1.1.2024 in Kraft. Sie löst die Satzung vom 20.03.1995, geändert am 4.12.2015 ab, die außer Kraft tritt. Einsehbar sind die neuen, etwas gestiegenen Gebühren auf der Webseite der Marktgemeinde.

 

9.      Satzung für die öffentlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Mering (BES)- Anpassung und redaktionelle Änderungen

Die Satzung wurde zuletzt 1992 geändert und es mussten etliche Änderungen wie § 11 Urnengrabstätten oder § 15 Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufgenommen werden.

Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR den Neuerlass der Satzung für die öffentlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Mering (BES) Die Satzung wird amtlich bekannt gemacht und tritt am 1.1.2024 in Kraft. Die Satzung vom 24.02.1992 tritt außer Kraft.

 

10.  Beitrags- und Gebührenkalkulationen für die Entwässerungseinrichtung und die Wasserversorgung

Sie wurden für den Zeitraum 2023 bis 2025 neu erstellt und beinhalten Beiträge und Gebühren. Bei den Abwassergebühren gibt es Reduzierungen aufgrund eines neu zu berücksichtigenden Großeinleiters. Beim Wasser reduziert sich die Gebühr ebenfalls, allerdings ist dies dort darauf zurückzuführen, daß im vergangenen Kalkulationszeitraum eine Überdeckung aufgelaufen ist und zudem die geplanten Unterhaltskosten der nächsten drei Jahre etwas geringer ausfallen, als dies bisher der Fall war.

Beim Abwasser steigt der Geschossflächenbeitrag von 7,08 auf 7,68 Euro, der Grundstücksflächenbeitrag von 2,03 auf 2,09 Euro. Die Gebühr sinkt von 2,00 auf 1,84 Euro

Beim Wasser steigt der Geschossflächenbeitrag von 3,21 auf 3,62 Euro und der Grundstücksflächenbeitrag von 0,68 auf 0,77 Euro. Die Gebühren fallen von 1,71 auf 1,57 Euro.

Mit 22:0 Stimmen nahm der MGR die Ergebnisse der Beitrags- und Gebührenkalkulation der Wasserversorgungseinrichtung der der Entwässerungseinrichtung für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 zur Kenntnis.

 

11.  Erlass der 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Mering

Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR den Erlass der 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Mering

 

12.  Erlass der 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Mering

Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR den Erlass der 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Mering

 

13.  Markt Mering – Jahresrechnung 2021

Aufgrund der guten Entwicklung von langjährigen Meringer Firmen stieg die Gewerbesteuer um ca. 25 % an. Bei der Kinderbetreuung besteht ein Defizit von 3,5 Mio. Euro.

Mit 22:0 Stimmen nahm der MGR den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis und beschloss, die Jahresrechnung 2021 nach Art. 103 Abs. 1 GO dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zum Vollzug vorzulegen.

 

14.  Bekanntmachungen

Erster Bürgermeister Florian Mayer fragte an, ob isolierte Befreiungen, bei denen ein Präzedenzfall vorliegt und somit rechtlich ohnehin keine Ablehnung möglich ist, künftig von der Verwaltung bearbeitet werden können statt dem Bauausschuss vorzulegen.

 

15.  Anfragen

Es wurde angefragt, warum die Herrentoiletten in der MZH nicht vollständig renoviert wurden, sondern nur zur Hälfte. Es wäre gut, wenn die Renovierung noch abgeschlossen würde.

Es wurde nach dem Sachstand „Kommunale Wärmeplanung“ angefragt. Stefan Nerlich hat den Förderantrag bereits erstellt und klärt, was passiert, wenn die Maßnahmen nicht in einem Jahr umgesetzt werden könnten.

Es wurde angefragt, ob in der Adventszeit der Lichterschmuck im Ortszentrum noch erweitert werden kann.

Es wurde auf einen Vortrag eines Stadtplaners in den Michaelsstuben am 30.11. um 19.30 Uhr hingewiesen.

Der Leserbrief, in welchem dem MGR eine lange Dauer und Untätigkeit vorgeworfen wurde, gab Anlass zu einer Diskussion. Die letzten drei Jahre hatte der MGR viel getan, informierte Bürgermeister Mayer. Der Edeka-Markt selbst bleibt außerdem bestehen, wenn sich auch der Geschäftsführer Kowalski aus Mering zurückzieht.

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