Marktgemeinderatssitzung vom 12.10.2023

Veröffentlicht am 10. November 2023 Autor: Heike Scherer

Eröffnung der Sitzung

Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer im Sitzungssaal waren 18, später 19 Marktgemeinderäte anwesend. Außerdem nahmen Armin Neumeir von der Verwaltung sowie Tamara Göller und Bettina Gerlach vom Büro Dragomir teil.

Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde am 23.03.2023 vom MGR gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung beauftragt. Diese Informationsveranstaltung fand am 25.04.2023 statt und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung wurden vom Büro Dragomir in den Entwurf eingearbeitet. Es fanden bereits zwei Fraktionssprecherrunden im Juli und September dazu statt.

Frau Göller und Frau Gerlach stellten den aktuellen Entwurf vor, damit der MGR über die Varianten zu den Wandhöhen der Gebäude und für die Festsetzung einer Stellplatzablöse seine Entscheidung treffen konnte. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 „Mering Zentrum“ kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, so dass direkt die öffentliche Auslegung durchgeführt werden kann.
Mit 18:0 Stimmen beschloss der MGR, dass Stefan Spengler bei der Mitberatung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt sei.

Frau Göller fasste nochmals die Ziele für den Bebauungsplan für das 6,8 ha große Gebiet zusammen, die der MGR bereits am 22.09.2022 festgelegt hatte. Es waren vor allem die Erhaltung des Ortsbildes, die Sicherung und der Erhalt gewerblicher Flächen, das Verbot der Wohnnutzung im Erdgeschoss zur Straße hin, eine angemessene Nachverdichtung, der Erhalt bestehender Grünstrukturen, die Sicherung von Dachbegrünung, aber auch die Begrenzung der Versiegelung auf ein unbedingt notwendiges Maß. Die betroffenen Bürger hatten bei der Informationsbeteiligung Fragebögen erhalten und konnten auch Wünsche an das Planungsbüro formulieren.

Das Büro Dragomir teilt das urbane Gebiet in einen Kern- und einen rückwärtigen Bereich auf, wobei die Regelungen für den Kernbereich wesentlich strenger ausfallen. Im Kernbereich (rot), der von der Straße bis zu einer Tiefe von 10 m reicht, ist im EG die Wohnnutzung ausgeschlossen. Für den Kernbereich schlägt das Büro eine Mindestwandhöhe von 6,50 m vor. Für die Maximalwandhöhe stellte das Büro drei Varianten zur Wahl, die in Abhängigkeit vom Abstand zur Straßenmitte gelten sollen. Bei 5 bis 6 Metern Abstand gilt das erste Maß, das zweite bei 6 bis 7 Metern und das dritte bei über 7 m. Das Büro schlägt die 3 Möglichkeiten 7,5m/8,5m/9,5m oder 8,0m/9,0m/10,0m oder 8,5m/9,5m/10,5m vor. Die Firsthöhe soll 4 m über der zulässigen Wandhöhe liegen. Es soll Baulinien geben, die vorschreiben, in welchen Bereichen künftige Gebäude errichtet werden dürfen. Entlang der Münchner und Augsburger Straße ist es Pflicht, bis an die Baulinie heranzubauen. Die Dächer sollen Giebelform mit einer Neigung von 40 bis 60 % haben, Pult- und Zeltdach sind ausgeschlossen. Zur Begrünung schlägt das Büro eine Grünfläche im Norden und auf 20 Prozent der Grundstücksfläche, 10 Bäume auf öffentlicher Fläche und den Erhalt des Baumbestandes vor. Nebenanlagen und Dachflächen sollten auch begrünt werden.

Was die Stellplätze betrifft, schlägt Dragomir einen geringeren Stellplatzschlüssel als in der Satzung vor, allerdings nicht in Bezug auf Fahrräder. Es stellt zudem ein Mobilitätskonzept (Car-Sharing oder e-bikes) zur Abstimmung, mit dem beim Neubau von Wohngebäuden auf 75 % der Stellplätze verzichtet werden könnte. Außerdem enthält der Bebauungsplan noch Festsetzungen zum Immissionsschutz, weil durch ein Lärmgutachten im Kernbereich ein gesundheitsgefährdender Lärmpegel festgestellt wurde. Die Geschwindigkeit liegt aktuell bei 50 km/h, der MGR könnte Tempo 30 erlassen.  

  • Der MGR entschied sich mit 10:9 Stimmen für die Wandhöhe in der 3. Variante mit 8,5m/9,5m/10,5m.
  • Für die Streichung des Mobilitätskonzepts stimmte der MGR mit 15:4.
  • Mit 13:6 Stimmen entschied er, die Mindestwandhöhe von 6,5 m auf 5,5 m zu reduzieren.
  • Mit 19:0 Stimmen wurde beschlossen, den Abstand der Mülltonnen von der Straßenkante von 5 m auf 3 m zu reduzieren.
  • Punkt 9.5 des Entwurfs soll nur für die Neuerrichtung gelten, entschied der MGR mit 18:1.
  • Mit 17:2 Stimmen billigte der MGR den vorliegenden Entwurf mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 12.10.2023 und beauftragte die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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