1. Verlängerung der Veränderungssperre für das Baugebiet Nr. 80 "Nordöstlich der Reifersbrunner Straße"

Veröffentlicht am 10. April 2024

Der Marktgemeinderat hat am 21.03.2024 die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für das geplante Baugebiet Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ beschlossen. Die Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre vom 05.05.2022 wird mit dieser Satzung um ein Jahr verlängert.

Diese Satzung kann vom heutigen Tage an in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mering, Rathaus Mering, Kirchplatz 4, Zimmer Nr. 103 im 1. OG während der allgemeinen Dienstzeiten, das ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, am Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und am Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr oder im Internet unter https://mering.de/info-service/bekanntmachungen eingesehen werden.

 

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1. Verlängerung der Veränderungssperre - Bekannmtachung
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1. Verlängerung der Veränderungssperre - Satzung
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